Google setzt „Recht auf Vergessen“ um

20140530-075138-28298374.jpgEs ist eine kleine Überraschung: nur zwei Wochen nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofs zum „Recht auf Vergessen“ im Internet setzt er Suchmaschinenbetreiber Google das Urteil auch schon um. seit gestern gibt es hier ein Formular, das man ausfüllen kann, wenn man bestimmte Seiten aus dem Suchindex von Google gelöscht haben möchte. Freilich ist dafür als Legitimation eine Kopie des Ausweises oder Führerscheins notwendig. Außerdem behält sich Google die Prüfung der Anträge und eine eigene Entscheidung darüber vor. Auf der Seite selbst steht als Begründung zu lesen, man wolle sich und den Antragsteller vor Identitätsdieben schützen.
Eines sollte jedem Antragsteller allerdings klar sein: mit der Löschung bei Google passiert auch „nur“ das. Bei anderen Suchmaschinen wie etwa Microsofts Bing bleibt man weiterhin auffindbar. Und außerdem verschwinden durch die Löschung bei Google natürlich nicht die eigentlichen Webseiten aus dem Netz, auf die Google verlinkt hatte. Es wird lediglich der Link im Google Index entfernt.
Google selbst legt in Person von CEO Larry Page und Aufsichtsratschef Eric Schmidt größten Wert auf die Feststellung, dass man das Urteil des EuGH nach vor nicht gut finde. Schmidt verweist darauf, man habe es bei dem Thema mit Balance aus „Recht auf Vergessen“ und „Recht auf Wissen“ zu tun. Und diese Balance sei mit dem Urteil aus dem Gleichgewicht gekommen.
Da ist sicherlich etwas dran. Und außerdem stellt sich die Frage, ob nun nicht andere Anbieter auf den Plan treten werden, die etwa aufgrund eines Firmensitzes außerhalb der EU das Urteil einfach umgehen können. Unter dem Strich steht zweierlei: einerseits ein für viele sicherlich überraschend gesetzestreues Verhalten von Google. Und auf der anderen Seite ein weiteres Beispiel dafür, dass die Justiz technisch und inhaltlich nicht unbedingt auf der Höhe der Internetzeit angekommen ist.

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