Urheberrecht: Warum der Streit bigott ist

[youtube=http://www.youtube.com/watch?v=3GWTZFb-NAk]Eben habe ich – aus welchen Gründen auch immer – einen Kinofilm entdeckt, den ich bisher nicht kannte, der sich aber nach Ansicht des Trailers für mich äußerst interessant anhört: „Baching“ aus dem Jahr 2009. Ich kenne den einen oder anderen der Schauspieler, die Geschichte klingt interessant. Also würde ich den Film gerne gucken – egal, ob mich das etwas kostet oder nicht. Die paar Euro, die iTunes üblicherweise verlangt, wären absolut kein Problem für mich. Illegale Portale – die es natürlich gibt – schrecken mich eher ab, denn als relativer Computerlaie habe ich einfach Angst, mir irgendeinen Virus einzufangen – zu schweigen davon, dass ich natürlich nichts verbotenes tun möchte.

Also habe ich mein iTunes angeworfen und dort einfach mal „Baching“ im iTunes-Store in der Rubrik „Video“ eingegeben. Ergebnis: Nix. Null.  Nada. Es gibt den Film dort einfach nicht.

Also, zweiter Versuch: Browser öffnen, Google ansurfen, „Baching“ als Suchbegriff eingeben, „Video“ als Sparte auswählen. Ergebnis siehe Bild in diesem Artikel. Auch Google gibt mir also ebenso wie iTunes keine Chance, den Film legal zu erwerben. Nochmal: Das würde ich sofort und ohne Zögern tun. Aber es geht nicht.

Stattdessen bekomme ich illegale Links ohne Ende, die ich nur anklicken müsste – und schon könnte ich meinen Wunschfilm schauen – ohne zu bezahlen. Aber das will ich ja nicht. Am Ende schaue ich also in die sprichwörtliche Röhre. Der traurige Witz ist nur: Die Urheber des Films schauen auch in dieselbe, denn sie hätten eben mit mir (und ich bin sicher: mit dem einen oder anderen weiteren Filmfan außerdem) ein Geschäft machen können.

Verrückt, oder?

Ja, und ich weiß auch, warum. Es geht nämlich gar nicht um die Urheber. Es geht um die Verwerter. Sprich: Den Verleih, die „Firma“, die den Film finanziert und sich dafür von den Urhebern in der Regel sämtliche Nutzungsrechte zusichern lässt. Dieser Verwerter folgt einem in der analogen Vergangenheit gelernten Geschäftsmodell: Man schlägt aus Nutzungsrechten Kapital, indem man „Dinge“ verkauft: Videokassetten, DVDS, BluRays.

Doch so ist die Welt heute nicht mehr. Die Welt ist heute digital, „Besitz“ hat seinen Wert verloren, zumindest, was digitale Güter angeht: Wenn ich nur einfach einen Film anschauen will, muß ich ihn nicht „besitzen“, ich kann auch einfach einen Stream abrufen. Ob der legal ist oder nicht, spielt zunächst faktisch keine Rolle: Ich kann den Film so oder so sehen. Allerdings: Die „legalen“ Portale wie iTunes machen Umsätze, die sie auch gerne mit den Verwertern (wohlgemerkt: NICHT mit den Urhebern) teilen. Ein Teil davon (bei Apple sind es in der Regel 3o%) verbleiben jedoch beim Betreiber der Download-Plattform. Und ich vermute einfach mal: Die traditionsorientierten Verwerter sind schlicht zu geizig, um diese 30% abzudrücken.

Das Ergebnis ist nur leider, dass sie dann statt der verbleibenden 70% überhaupt keinen Umsatz machen – während die Leute, die gerne für den Film zahlen würden, denselben einfach illegal und kostenlos anschauen. Sie haben schließlich gar keine andere Möglichkeit.

Das Gejammer der Verwerter ist also nichts weiter als die Folge einer Haltung, die schlicht den Hals nicht voll genug kriegen kann. Sorry: Das wird nicht funktionieren.

Ein Kommentar zu “Urheberrecht: Warum der Streit bigott ist

  1. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Genau da liegt eines der großen Probleme.

    Wenn der Gesetzgeber hier etwas ändern will (was ich aufgrund der Lobby-Arbeit der Verwerter ohnehin bezweifle), dann sollte nicht über ein Leistungsschutzrecht für die Verwerter diskutiert werden sondern über Wege, wie man die Position der Urheber gegenüber den Verwertern stärken kann. Denn nach wie vor diktieren die Verwerter den Urhebern die Spielregeln (nicht wirklich zu deren Vorteil natürlich), sodass ein Urheber faktisch keinerlei Möglichkeit hat, den Verwerter dazu zu zwingen, seine Werke (legal) leicht zugänglich zu machen.

    Und wer jetzt kommt und sagt: Der Urheber kann seine Werke ja auch selbst mit Hilfe des Internets ganz ohne Verwerter vermarkten, der übersieht, dass Urheber oft Künstler sind, die sich mit Technik, Online-Businessmodellen, PR-Strategien etc. nicht herumschlagen wollen oder mangels Fachwissen auch gar nicht können. Sie sind also auf die Dienstleistungen der Verwerter angewiesen. Internet hin oder her.

    Leider geht das in der Diskussion gerne unter, weil die Meinungsführer vor allem Technik-affine Digital Natives sind – was nur leider auf einen Jazz-Musiker meist ebenso wenig zutrifft wie auf einen Maler, Autor von Kinderbüchern oder Kurzfilm-Macher, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

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