Coldplay, der DJV und das Recht am eigenen Bild

Coldplay ist eine sehr bekannte Band. Fotos der Konzerte haben also einen gewissen Marktwert – sind aber auch berichtenswerte Ereignisse für die Medien. Und hier gab es jetzt Ärger. Denn Coldplay läßt üblicherweise sämtliche Pressefotografen einen Vertrag unterschreiben, der unter anderem einen Passus enthält, nach dem alle Fotografen sämtliche beim Konzert gemachten Fotos der Band zur kostenfreien Nutzun überlassen müssen. Dagegen protestierte die deutsche Journalisten-Gewerkschaft DJV per Pressemitteilung und rief alle Kollegen zum Boykott auf.

Daran ist erstmal nichts ungewöhnliches. Ich selber habe schon vor über 20 Jahren bei Herbert-Grönemeyer-Konzerten ganz ähnliche Verträge unterschrieben – und mich dann natürlich nicht dran gehalten.

Der Unterschied ist nur: Wenn vor 20 Jahren sämtliche Pressefotografen ein Konzert boykottiert hätten, dann hätte es praktisch keine Bilder davon gegeben. Damals erhältliche Consumer-Kameras waren in technischer Hinsicht derartig unzulänglich, dass sie für Konzertfotografie schlicht nicht zu gebrauchen waren. Nicht zuletzt sorgte das für ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal und damit eine Geschäftsgrundlage für Pressefotografen: Sie alleine hatten teures Equipment, mit dem alleine man nur in der Lage war, brauchbare Fotos von Konzerten oder Sportereignissen anzufertigen.

Das ist heute ganz anders. Sogar Mobiltelefone stehen technisch kurz vor, wenn nicht sogar auf der Schwelle zu einer Bildqualität, wie sie vor 20 Jahren nicht einmal professionelle Kameras boten. Damit wird es schlichtweg immer egaler, was die einstige Elite der Pressefotografen denkt und tut.

Das kann man jetzt bewerten, wie man will – insbesondere kann man als Betroffener natürlich trefflich darüber jammern. Ich aber sage: Ein guter Fotograf war schon immer mehr als die Summe seiner Objektive und Kameras, denn nur wußte, wie ein gutes Bild auszusehen hat und wie man technisch dafür sorgt, dass dieses Bild auch tatsächlich so entstehen kann. Das ist noch immer wertvolles Wissen – und die Fotografen sollten lieber darüber nachdenken, wie sie dieses Wissen besser vermarkten können, als zu kurzsichtigen Boykottaktionen aufrufen.

4 Kommentare zu “Coldplay, der DJV und das Recht am eigenen Bild

  1. Hallo Thomas,

    das Recht am eigenen Bild ist ja hier nicht mehr vorhanden. Eine Band ist schon
    eine öffentliche Person (Personen).

    Was ein guter Fotoreporter kann, stellte ich selbst bei meinem Ehrenamt der
    Datenschutz geht zur Schule, fest.

    von einer Zeitung kam extra ein Fotoreporter in die Schule, beim Interview, war ein
    Fachmann am Schluss für Aufnahmen zur Verfügung.

    Beim jetztigen Aktionstag bei einer Privatschule, kam ein Journalist einer anderen Zeitng, sein Artiel sehr gut, sein Bild beschi……..
    Gruß
    Gerhard

    1. Ja, aber Cave: Erstens ist das Recht am eigenen Bild IMMER vorhanden; dieses Rechtsgut wird „nur“ ggf. abgewogen gegen das im Zeifel evtl. höhere Rechtsgut der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Außerdem: Ein Konzert ist eine Veranstaltung, bei der der Veranstalter das Hausrecht ausübt und die Zuschauer mit dem Kauf der Eintrittskarte gewissen AGB zugestimmt haben (für die Pressefotografen gilt prinzipiell ähnliches), was die Sachlage von Fall zu Fall stark verändert…

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